Schulordnung

Wir sind eine freie Schule für freie Menschen.
Die Freiheit jedes Einzelnen endet da, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Wer die Freiheit des Anderen respektiert, der verletzt, gefährdet oder kränkt ihn nicht. Dies resultiert aus der goldenen Regel der praktischen Ethik, die fordert: „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst“, oder auch dem biblischen Grundsatz „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“. Wer die Freiheit des Anderen respektiert, der respektiert den Anderen auch in seiner Einzigartigkeit und Würde.
Wir wollen uns bemühen, dieser Einsicht zu folgen, und wir werden es vielleicht nicht immer schaffen. Sollten wir sie vergessen, wollen wir uns gegenseitig daran erinnern. Sollten wir ihr zuwider handeln, wollen wir uns gegenseitig dazu ermahnen. Sollten wir ihr nicht folgen können, wollen wir dazulernen. Und sollte uns der Wille fehlen, sie zu befolgen, werden wir die Schule verlassen.
Diese Schulordnung enthält keine Verbote und keine Ahndungen. Sie fordert viel mehr. Sie fordert unser ganzes Selbst, unseren Willen, unsere Bereitschaft, unsere Ehrlichkeit. Wollen wir den Anderen in seiner Freiheit und Einzigartigkeit respektieren? Sind wir bereit, selbst die Konsequenzen zu ziehen, wenn wir nicht bereit sind, ihn zu respektieren? Eine Entscheidung, die bereits vor Eintritt in unsere Schule überlegt sein will.
Was tun wir, wenn ein Mitglied unserer Schule nicht zu dieser Ehrlichkeit bereit ist? Wir haben beschlossen, für diesen Fall Regeln aufzustellen, die jedem die Möglichkeit geben, seine Einstellung und sein Handeln zu überdenken. Wenn die Freiheit der Anderen verletzt wird und sich durch Gespräche keine Einsicht oder Besserung abzeichnet, erteilen wir eine schriftliche Verwarnung. Mit der dritten schriftlichen Verwarnung erfolgt eine erste Abmahnung, jede weitere Verwarnung ist gleichbedeutend mit einer weiteren Abmahnung und nach der dritten Abmahnung wird über einen Schulausschluss nachgedacht. Die Verwarnungen können nach einem halben Kalenderjahr verfallen, wenn keine weitere Verwarnung erfolgt. Die Abmahnungen verfallen nicht.